Informationen
zur Lernmittelfreiheit und entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln
für das Schuljahr 2012/13
seit dem Schuljahr 2010/11 haben noch mehr Eltern in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, bei der Anschaffung von Lernmitteln für Ihre Kinder Kosten zu sparen. Das bisherige Gutscheinsystem wurde seitdem schrittweise durch die Schulbuchausleihe abgelöst.
Ab dem Schuljahr 2012/13 können erstmals auch Eltern von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Damit besteht nun an allen allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Lernmittel auszuleihen anstatt sie zu kaufen. Auch an den folgenden Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen ist dies möglich: Berufliches Gymnasium, Fachoberschule an der Realschule plus, Berufsfachschule I oder II, dreijährige Berufsfachschule, höhere Berufsfachschule sowie Berufsoberschule I oder II.
An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr der Berufsbildenden Schulen wird sich durch die Neuregelung nichts ändern.
Das neue System sieht vor, dass Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und notwendige ergänzende Druckschriften sowie Arbeitshefte auf Antrag unentgeltlich erhalten.
Eltern, deren Einkommen über diesen Grenzen liegt, können Schulbücher gegen ein Entgelt ausleihen.
Die Einkommensgrenzen für die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Wer an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen möchte, sollte den entsprechenden Antrag unbedingt fristgerecht stellen. Die Anträge müssen bis 15.03.2012 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung (Haus zur Münze, Marktplatz 10, 67547 Worms) abgegeben werden.
Das neue Antragsformular für das Schuljahr 2012/13 wurde bereits an den Schulen ausgegeben. Dieses kann aber auch untenstehend (siehe Dokumente zum Herunterladen) heruntergeladen werden.
Ausgeliehen werden Schulbücher eines Schuljahres, ersetzende sowie notwendige, ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte.
Arbeitshefte, in denen die Schülerinnen und Schüler schreiben, müssen nicht zurückgegeben werden.
Eine teilweise Ausleihe, z. B. einzelner Bücher oder nur der Arbeitshefte, ist nicht möglich.
Sonstige Unterrichtsmaterialien wie zeitweilig benutzte Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenutensilien müssen wie bisher gekauft werden.
Für den Fall, dass der Antrag auf Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe abgelehnt wird (beispielsweise wegen zu hohen Einkommens), ist es möglich, bereits bei der Abgabe des Antrags verbindlich zu erklären, auch die Ausleihe gegen Entgelt nutzen zu wollen. Wir empfehlen den Eltern, diese Möglichkeit in Anspruch zunehmen. Weiterführende Informationen finden sich ggf. auch in den Ablehnungsschreiben.
Für die Bearbeitung der Anträge werden der vollständig ausgefüllte Antrag einschließlich Unterschrift und die im Antrag geforderten Einkommensunterlagen benötigt. Nur dann kann der Schulträger den Antrag ohne Verzögerung bearbeiten.
Eltern, die keinen Antrag auf unentgeltliche Ausleihe stellen, können sich vom 19. Mai bis 11. Juni 2012 über Internet für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt anmelden. Das Land stellt für diese Zeit unter www.LMF-online.rlp.de ein Internetportal zur Verfügung. Schulen und Schulträger werden die Eltern rechtzeitig informieren.
Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen!
Weitere Informationen zur Lernmittelfreiheit und unentgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln, sowie das Antragsformular erhalten Sie hier:
Stadtverwaltung Worms
Bereich 4.2 - Bildung und Sport
Abt. 4.23 - Schulverwaltung und Medienzentrum
(im Haus zur Münze, 3. OG, Zimmer 406)
Marktplatz 10
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 40 06
Telefax: (0 62 41) 8 52 - 40 20
E-Mail: schulverwaltung@worms.de