Jeder, dessen Kind im Schuljahr 2011/12 eine Grundschule in Worms besucht und dessen Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei:
| Anzahl Kinder | das Kind lebt bei einem Elternteil |
das Kind lebt bei den Eltern |
| eins | 22.750 € | 26.500 € |
| zwei | 26.500 € | 30.250 € |
| drei | 30.250 € | 34.000 € |
| vier | 34.000 € | 37.750 € |
+ 3.750 € für jedes weitere Kind, für das die Familie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen bezieht.
Was gilt als Einkommen?
Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 Einkommenssteuergesetz (ohne Berücksichtigung von Verlusten in einzelnen Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des Ehegatten), abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten, mindestens jedoch des Arbeitnehmer-Pauschalbetrages in Höhe von 920 €.
Durch den Einkommenssteuerbescheid ("Summe der positiven Einkünfte" bzw. "Gesamtbetrag der Einkünfte") oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, den aktuellen Bescheid des Arbeitsamtes, des Job-Centers oder den aktuellen Rentenbescheid.
Ohne diese Belege ist eine Bearbeitung des Anrags nicht möglich!
Jedes Kind erhält das Antragsformular und einen Umschlag Anfang des Jahres in der Schule. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag in dem beigefügten Umschlag in der Schule abgegeben werden.
Der Lernmittelgutschein muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Grundsätzlich müssen Anträge auf Lernmittelfreiheit für das laufende Schuljahr spätestens bis zum 16. November bei der Schule abgegeben werden (Ausschlussfrist).
Bei einem Wechsel der Schule während des Schuljahres kann jedoch auch nach dem 16. November ein Lernmittelgutschein ausgestellt werden.
Informationen
Stadtverwaltung Worms
Bereich 4.2 - Bildung und Sport
Abt. 4.23 - Schulverwaltung und Medienzentrum
(im Haus zur Münze, 3. OG, Zimmer 406)
Marktplatz 10
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 40 06
Telefax: (0 62 41) 8 52 - 40 20
E-Mail: schulverwaltung@worms.de