Der Anspruch auf eine Schülerfahrkarte besteht...

...wenn das Kind eine öffentliche Schule in Worms besucht und
...der Fußweg zwischen Wohnung und Schule
...für Grundschüler(innen) länger als zwei Kilometer ist bzw.
...für eine weiterführende Schule länger als vier Kilometer
...oder besonders gefährlich ist.

 

Gibt es eine Einkommensgrenze?

In manchen Bildungsgängen muss eine festgesetzte Einkommensgrenze unterschritten werden oder ein Teil der Kosten von den Eltern getragen werden. Ab dem dritten Kind entfällt der Eigenanteil, jedoch werden nur die Kinder berücksichtigt, für die bereits ein Zuschuss gewährt und ein Eigenanteil von den Eltern entrichtet wird.

Schulbesuch:                   Einkommensgrenze:      Eigenanteil:
 
Grundschule

  nein  

   nein
Realschulen plus (5.-10. Kl.)

  nein

   nein

IGS (5.-10. Kl.)

  ja (für Erlass)

   ja*

Gymnasium (5.-10. Kl.)

  ja (für Erlass)

   ja*

Gymnasium (11.-13. Kl.)

  ja

   ja
Berufsvorbereitungs-jahr   nein    nein
Berufsfachschule I

  ja (für Erlass)

   ja*
Berufsfachschule II

  ja

   ja
Höhere Berufsfach-schule

  ja

   ja
Berufsoberschule I (ehem. Fachober-schule)

  ja

   ja

 

*= wenn Einkommensgrenze überschritten


Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Die Einkommensgrenze beträgt 26.500,00 €, bei Alleinerziehenden 22.750,00 €. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 3.750,00 €. Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen eines Jahres abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten.

Wodurch kann das Einkommen nachgewiesen werden?

Durch den Einkommenssteuerbescheid ("Summe der positiven Einkünfte" bzw. "Gesamtbetrag der Einkünfte") oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, den aktuellen Bescheid des Arbeitsamtes, des Sozialamtes oder den aktuellen Rentenbescheid.

Wie hoch ist der Eigenanteil ?

Für BenutzerInnen von Jahreskarten (Maxx-Ticket) legt der Verkehrsträger, bei dem das Ticket bestellt wurde, den Zeitpunkt des Bankeinzugs für den monatlichen Eigenanteil fest (mtl. 30,50 € / zwölfmal im Schuljahr). Der Eigenanteil steigt jährlich um die Preiserhöhung des VRN für das Maxx-Ticket.

Wie kann ich eine Schülerfahrkarte beantragen?

Den Antrag auf Übernahme der Fahrkosten erhalten Sie bei der Anmeldung in der Schule. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag in dem beigefügten Umschlag in der Schule abgegeben werden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass ein entsprechendes Formular online nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Was, wenn...

...ich umziehe, mein Kind die Schule wechselt oder nach dem 10. Schuljahr weiter die Schule besucht? Dann muss ein neuer Antrag für eine Schülerfahrkarte gestellt werden.

Nach welcher Rechtsgrundlage wird entschieden?

Rechtsgrundlagen sind ist das Schulgesetz Rheinland-Pfalz und die Satzung der Stadt Worms über die Schülerbeförderung.

Informationen:

Stadtverwaltung Worms
Abt. 4.23 Schulverwaltung und Medienzentrum
(im Haus zur Münze, 3. OG, Zimmer 407)
Marktplatz 10
67547 Worms

Telefon: (0 62 41) 8 53 - 40 07
Telefax: (0 62 41) 8 52 - 40 99
E-Mail: schulverwaltung@worms.de


(Stand: 09.01.2012 / Änderungen vorbehalten!)

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