Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Zur Absicherung dieses Risikos wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt.

 

Hilfe für pflegebedürftige Menschen

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit einen erheblichen Hilfebedarf in der Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder im Haushalt haben.

Geld- oder Sachleistung nach Pflegestufe

Dabei werden die Bedürftigen einer von 3 Pflegestufen zugeordnet. Diese Pflegestufen sind nach dem Grad des Pflegebedarfs gestaffelt und unterscheiden zusätzlich zwischen der Pflege zu Hause und im Pflegeheim. Bei der Pflege zu Hause werden Geldleistungen, in Heimen werden Sachleistungen gewährt.

Maximale Unterstützung

Pflegestufe
(nach Pflegebe-dürftigkeit)
Pflege zu Hause
Geldleistung/Monat
bis zu
Pflege im Heim Sachleistung/Monat bis zu
     
I   (erheblich) 205,-- €  384,-- € 1023,-- €
II  (schwer) 410,-- €  921,-- € 1279,-- €
III (schwerst) 665,-- € 1432,-- € 1432,-- €
In besonderen Fällen

Auskunft, Beratung und Antragstellung

erfolgt bei Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse)

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