Energieausweis

Auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Energieausweis für Gebäude Pflicht. Das Dokument bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert wichtige Entscheidungshilfen sowohl für Mieter als auch Gebäudeeigentümer.

Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.

 
Bild: Energieausweis

Muster eines Energieausweises

Energieausweis - Fristen

 

Für die Ausstellung eines Erergieausweises gelten folgende Fristen:

 seit 2002 Wärmebedarfsausweis nach EnEV bei jedem Neubau erforderlich 
 01.07.2008 Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei umfassender Sanierung, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
 01.01.2009 Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
 01.07.2009 Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich. Für öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche besteht ab dem 01.07.2009 eine Aushangpflicht, wenn diese stark von Besuchern frequentiert werden

Für denkmalgeschützte Gebäude sind keine Energieausweise erforderlich.


Man unterscheidet bedarfs- und verbrauchsorientierte Energiepässe

Ein Energieausweis kann auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (Energieverbrauchs-Ausweis) oder der errechneten Energiebedarfs (Energiebedarfs-Ausweis) erstellt werden:


Energieverbrauchs-Ausweis: Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des jährlich gemessenen Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser der letzten drei Verbrauchsjahre und ist damit abhängig vom Verbrauchsverhalten dar. Muster verbrauchsorientiert (Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Energiebedarfs-Ausweis: Hier wird der Energiebedarf eines Gebäudes berechnet, dabei werden u. a. Wärmedämmung, Heizungsanlage etc. berücksichtigt. Damit wird eine fundierte Aussage zur Gebäudequalität und zur Effizienz seiner Heizungsanlage - unabhängig vom Nutzerverhalten - getroffen. Dieses Verfahren ist aufwändiger und damit teurer als das rein verbrauchsorientierte. Muster bedarfsorientiert (Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Bis 01.10.2008 bestand Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten für Gebäude, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden. Bei Neubauten ist grundsätzlich bedarfsorientiert zu berechnen. Der Energiepass besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren nach Ausstellung.

Die Berechtigung, einen Energieausweis auszustellen wird ebenso in der EnEV 2007 geregelt. Demnach dürfen qualifizierte Fachkräfte, wie Architekten, Ingenieure und Handwerksmeister diese Dienstleistung anzubieten. Auftraggeber sollten sich jedoch immer eine Bestätigung vorlegen lassen, wonach der Auftragnehmer zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt ist. Eine Liste berechtigter Firmen und Personen finden Sie hier.

Die Preise für den Energieausweis unterliegen der Verhandlungsfreiheit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.


Weitere Einzelheiten können Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH dena nachlesen.

Einen Wegweiser für Hausbesitzer zur richtigen Wahl des Energieausweises finden Sie hier.


Weitere Informationen

Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abt. 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft
Adenauerring 1
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 53 - 35 02
Telefax: (0 62 41) 8 53 - 35 99
E-Mail: sicherheitundordnung@worms.de


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