Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis (02.01.12)

Bei Schnee- oder Eisglätte müssen die Gehwege von den Eigemtümern der Grundstücke geräumt bzw. gestreut werden.

 

Streupflicht von 7.00 bis 20.00 Uhr

Droht Schnee- oder Eisglätte auf den Wormser Straßen, ist der Winterdienst des Entsorgungs- und Baubetriebs (ebwo) im Einsatz. Gehwege müssen allerdings von den Eigentümern der Grundstücke geräumt bzw. gestreut werden. Die Räum- und Streupflicht für die Grundstückseigentümer ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms geregelt. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Die Benutzbarkeit der Straßenübergänge und der Gehwege kann nach Schneefällen oder Eisregen durch das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt hergestellt werden. Nach Schneefällen müssen die Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass auf dem Gehweg oder am Straßenrand eine Durchgangsmöglichkeit von 1,50 Meter Breite frei geräumt wird. Die Streupflicht erstreckt sich auf die Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Das Streuen ist zu wiederholen, sobald es zur Aufrechterhaltung eines gefahrlosen Verkehrs erforderlich ist.

 

Der ebwo bittet darum, dass der weggeräumte Schnee nicht auf die Fahrbahnen geworfen wird; hierdurch wird der Straßenverkehr zusätzlich behindert. Der Schnee soll so an der Bordsteinkante angehäuft werden, dass die Sinkkästeneinläufe (Dohle) frei bleiben und das Tauwasser

problemlos abfließen kann.

Der ebwo muss immer wieder beobachten, dass die Gehwege mit Auftausalz bestreut werden. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms ist die Verwendung von Auftausalz nicht gestattet.

 

Die Benutzbarkeit der Gehwege kann umweltgerecht durch Schneeräumen und durch das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt hergestellt werden. Der ebwo darf Auftausalze im Straßenverkehr einsetzen; jedoch reduziert auf das nötige Maß. Das bedeutet: Um einen Quadratmeter Straße glatteisfrei zu halten, sind 10 g Salz ausreichend (entspricht zwei Teelöffel pro Quadratmeter). Auftausalze haben schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Straßenbäume. Weitere Informationen zum Winterdienst erhalten Sie per Telefon unter der Rufnummer 06241-9100-74.

 

 


zum Seitenanfang