Zu den Aufgaben der Stadtplanung gehört neben der Abwicklung formeller Planungsverfahren, wie der Erstellung von Bebauungsplänen, auch die Aufstellung informeller Planwerke. Hierzu gehören die Rahmenpläne, durch welche planerische Zielvorstellungen für Teilgebiete einer Stadt festgehalten und Leitlinien für die weitere Entwicklung gesteckt werden.
Weiteres zu den Rahmenplänen:
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Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
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